Aktuelle Corona Massnahmen Sozialministerium
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html
Covid-19 Beauftragter: Bernhard Oberhauser +43 699 1098 7558 oder Trainer.
VOR dem Training
NACH dem Training
An und Abreise
Kontaktpersonen
Kontaktpersonen (i.e. Ansteckungsverdächtigte) sind Personen mit einem wie unten definierten Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall von Beginn der
Ansteckungsfähigkeit (i.e. kontagiöser Kontakt) bis zum Ende der Absonderung (gemäß Dokument „Empfehlung zur Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung“).
Ansteckungsfähigkeit/Kontagiösität beginnt bereits 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn (i.e. Auftreten der Symptome) bzw. bei asymptomatischen Fällen 48 Stunden vor der Probenentnahme, welche zu
positivem Testergebnis geführt hat. Das Ende der infektiösen Periode ist momentan nicht sicher anzugeben.
Kategorie 1 Kontaktpersonen sind Kontaktpersonen mit Hoch-RisikoExposition
Massnahme der Behörde: Behördliche Absonderung bis zum Tag 10 nach dem letzten kontagiösen Kontakt.
Kategorie 2 Kontaktpersonen sind Kontaktpersonen mit NiedrigRisiko-Exposition
Massnahme der Behörde: Information das Kontakte in den nächsten 10 Tagen möglichst reduziert werden sollen.
Klinische Kriterien für Verdachtsfall
Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen,
Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes
Labordiagnostische Kriterien
Direkter Erregernachweis: Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure in einer klinischen Probe mittels PCR
Verdachtsfall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z.B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem
SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 10 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu
einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen,
als Verdachtsfälle eingestuft werden.
Bestätigter Fall
Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.