Derzeit sind wir im Lockdown und der Spiel als auch der Trainingsbetrieb ist komplett eingestellt. Sobald wir wieder mit dem Training starten können, informieren wir hier.
Covid-19 Beauftragter: Bernhard Oberhauser +43 699 1098 7558 oder Trainer.
Hallen-Training
- Es gilt immer einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten
- Es ist grundsätzlich ein Mund-Nasen Schutz (MNS) zu tragen. Nur für die Sportausübung darf diese abgenommen werden.
- Die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumlichkeiten sollte außerhalb der Trainingszeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
VOR dem Training
- Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
- Die Sportler bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch mit zum Training.
- Der Trainer kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der Spieler und somit die Zusammensetzung der Gruppen, um im Erkrankungsfall eine "Nachverfolgung" von betroffenen Personen zu
ermöglichen.
WÄHREND des Trainings
- Für die WC-Nutzung gilt die Einhaltung des 1 m Abstandes und das Tragen einer Maske.
- Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.
NACH dem Training
- KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
- Der Trainingsplatz sollte zügig verlassen werden.
- Der Sportler nimmt seine Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit. Diese werden zu Hause versorgt / gewaschen.
- Umziehen / Duschen sollte möglichst zuhause erfolgen
- Der Trainer versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für dessen Desinfektion.
An und Abreise
- Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
- Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden.
- Falls dies unvermeidbar ist, gilt bei der Anreise 1 Meter Abstand. Fall mehr als 2 Personen im Auto in einer Reihe sitzen ist eine Mund- Nasenschutz zu tragen das Tragen (ausgenommen
davon sind Personen, die in einem Haushalt leben).
- Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – keine Anwesenheit während des Trainings auf der Sportstätte mit
Ausnahme von U8 Eltern in der Eingewöhnungsphase.
- Die Desinfektion der Hände nach der Anreise zum Training sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.
Weitere Details findet ihr im nachfolgend verlinkten PDF Dokument.
Kontaktpersonen
Kontaktpersonen (i.e. Ansteckungsverdächtigte) sind Personen mit einem wie unten definierten Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall von Beginn der
Ansteckungsfähigkeit (i.e. kontagiöser Kontakt) bis zum Ende der Absonderung (gemäß Dokument „Empfehlung zur Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung“).
Ansteckungsfähigkeit/Kontagiösität beginnt bereits 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn (i.e. Auftreten der Symptome) bzw. bei asymptomatischen Fällen 48 Stunden vor der Probenentnahme, welche zu
positivem Testergebnis geführt hat. Das Ende der infektiösen Periode ist momentan nicht sicher anzugeben.
Kategorie 1 Kontaktpersonen sind Kontaktpersonen mit Hoch-RisikoExposition
- Personen*, die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung ≤2 Meter Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall hatten (insbes. Haushaltskontakte).
- Personen*, die sich im selben Raum (z.B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Räume einer Gesundheitseinrichtung) mit einem bestätigten Fall in einer Entfernung ≤ 2 Meter für 15 Minuten oder
länger aufgehalten haben.
- Personen, die direkten physischen Kontakt (z.B. Hände schütteln) mit einem bestätigten Fall hatten.
Massnahme der Behörde: Behördliche Absonderung bis zum Tag 10 nach dem letzten kontagiösen Kontakt.
Kategorie 2 Kontaktpersonen sind Kontaktpersonen mit NiedrigRisiko-Exposition
- Personen, die kumulativ für kürzer als 15 Minuten in einer Entfernung ≤2 Meter Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall hatten bzw. Personen, die sich im selben Raum
(z.B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Räume einer Gesundheitseinrichtung) mit einem bestätigten Fall in einer Entfernung >2 Metern für 15 Minuten oder länger oder in einer Entfernung von ≤ 2
Metern für kürzer als 15 Minuten aufgehalten haben.
Massnahme der Behörde: Information das Kontakte in den nächsten 10 Tagen möglichst reduziert werden sollen.
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:0606b9e2-72f6-4589-9816-2107c7c46e7f/20200825_Beh%C3%B6rdliche%20Vorgangsweise%20bei%20SARS-CoV-2%20Kontaktpersonen%20Kontaktpersonennachverfolgung.pdf
Klinische Kriterien für Verdachtsfall
Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen,
Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes
Labordiagnostische Kriterien
Direkter Erregernachweis: Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure in einer klinischen Probe mittels PCR
Verdachtsfall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z.B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem
SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 10 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu
einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen,
als Verdachtsfälle eingestuft werden.
Bestätigter Fall
Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html
- Sportler, in dessen Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftreten, haben dies unverzüglich dem Trainer und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen – auch wenn sie
selber keine Symptome aufweisen.
- Positiv getestete Personen haben unverzüglich die Behörde, den Verein, den ÖHB und den zuständigen Landesverband zu informieren, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und die weiteren
Schritte mit der Behörde abzustimmen
- Alle Personen, die mit einem positiv getesteten Mannschaftsmitglied in Kontakt waren, haben sich unverzüglich testen zu lassen und müssen sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben.
- Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
- Um im Anlassfall entsprechend geordnet vorgehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer zur Verfügung stehen und die Teilnahme an Trainingseinheiten oder anderen
Sportveranstaltungen dokumentiert werden (durch Teilnehmerlisten).
- Sollte ein positiver Fall auftreten, sind zusätzlich unverzüglich folgende Institutionen zu informieren:
1. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde am Ort des Auswärtsspieles
2. ÖHB
3. Landesverband
4. Liga-Vertretung
Reiserückkehrende aus Risikogebieten: Telefonnummer 1450 als wichtige Anlaufstelle
Personen mit Symptomen sollen sich für Testungen auf COVID19 ausschließlich telefonisch bei 1450 melden. Anmeldungen zu Testungen ohne
Symptome unter www.vorarlberg.at/coronatest möglich.