Wie in jedem Sport, kann auch beim Handball ab und zu etwas passieren. Um in diesem Fall zumindest finanziell abgesichert zu sein, empfehlen wir allen Spielern bzw. deren Eltern den Abschluss
einer Unfallversicherung, die auch Heilungskosten inkludiert. Speziell Physiotherapie, MRT oder auch Operationen die bei einem Wahlarzt oder Wahltherapeut durchgeführt werden, können schnell
teuer werden. Falls ihr bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen habt, beachtet das Vereinssport nicht in jeder Unfallversicherung automatisch inkludiert ist. Prüft dazu eure Polizze. Falls
ihr eine Versicherung sucht, hilft vielleicht auch der Blick auf unsere Sponsoren!
Eine Basisschutz-Unfallversicherung für Vereine hat Sport Austria seit.2008 organisiert. Auch unsere Spieler und Trainer sind während der Zeit des Trainings
und eines Meisterschaftsspiels über den Verein mit dieser Basisschutz-Unfallversicherung geschützt. Diese Versicherung zahlt bis zu den unten angegebenen
Höchstbeträgen, Heilbehandlungen die keine andere Versicherung (z.B. ÖGK) übernimmt.
Auszug aus der Versicherungspolizze:
1. Personenkreis
Versichert gelten alle Vereinsmitglieder von Sportvereinen, die der österreichischen Bundes- Sportorganisation über ihre Dach- und Fachverbände angehören.
3. Versicherungssummen und Leistung des Versicherers
Die Versicherungssummen betragen je Person (Versicherungsvariante „Standard-Vereine“)
Tod durch Unfall € 3.640,--
dauernde Invalidität *) bis € 72.680,--
Unfallkosten: Heilkosten (Selbstbehalt € 50,-- pro Schadenfall) € 1.000,--
Kosmetische Operation (ausgenommen Zahnersatz) € 10.000,--
Rehab-Pauschale € 300,--
*) Eine Versicherungsleistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20 % erreicht oder übersteigt. Für Invaliditätsgrade unter 20 % wird keine Leistung erbracht. Bei Invaliditätsgraden von 20 % und darüber entspricht die Versicherungsleistung dem Invaliditätsgrad in Prozent der Versicherungssumme (Lineare Leistung 1:1).
4. Umfang der Versicherung
4.1 Die Versicherung umfasst Unfälle, von welchen die versicherten Mitglieder bei der Ausübung ihres Vereinssportes, bei der Teilnahme an Veranstaltungen des zuständigen Dach- oder Fachverbandes, der BSO, des ÖOC, der ÖSH, des eigenen Vereines oder anderer gleichartiger Vereine betroffen werden.
4.4 Unter die Versicherung fallen auch Unfälle der versicherten Mitglieder
4.4.1 bei Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und ähnlichen Veranstaltungen, an denen auf Veranlassung des Vereines teilgenommen wird,
4.4.2 bei im Auftrag des Vereines verrichteten Besorgungen.
4.5 Unfälle auf dem direkten Wege zu und von der versicherten Betätigung im Sinne der Punkte 4.1. bis 4.4 sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn dieser Weg ohne Zusammenhang mit der versicherten Betätigung unterbrochen oder verlängert wird, es sei denn, dass die Unterbrechung durch ein Gebot der Menschlichkeit veranlasst wurde.
Ablauf im Fall eines Sportunfalls im Verein:
Der Verunfallte füllt den Unfallbericht aus und läßt den Verein mit Stempel und Unterschrift auf dem Bericht bestätigen, dass der Unfall während des Trainings oder während eines Spiels stattgefunden hat.
Dann reicht der Verunfallte den Antrag und alle weiteren benötigten Unterlagen bei der Versicherung selbst ein. Der Verein hat mit der weiteren Abwicklung nichts zu tun.